Information zur Datenanwendung gemäß § 24 DSG
Wir haben Sie als Auftraggeber der Datenanwendung, in der Ihre Daten verwendet werden, gemäß § 24 DSG 2000 über den Zweck, für den Ihre Daten ermittelt und verwendet werden, zu informieren sowie Ihnen weitere Informationen zu geben, soweit dies für die Verarbeitung Ihrer Daten nach Treu und Glauben erforderlich ist.
1. Zweck der Datenanwendung
Ihre Daten werden in unserer Datenanwendung zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Leistungsfällen sowie der Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit sonstigen Finanzdienstleistungsprodukten sowie für statistische Auswertungen verwendet oder an konzernverbundene Unternehmen der BAWAG P.S.K. Gruppe für Informations- und Werbezwecke hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungen übermittelt und verarbeitet. Im Wesentlichen beinhaltet dies:
Datenverarbeitung beim Versicherer
Wir ermitteln und verwenden Ihre Daten, die für die Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages notwendig sind; das sind vor allem Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten) sowie Auskünfte von Dritten (z. B. Sachverständige, Ärzte etc.). Zur Verwaltung Ihres Vertrages werden weitere Daten wie etwa Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, -prämie, Bankverbindung, Inkassodaten sowie erforderlichenfalls die Daten eines Dritten, z. B. eines Vermittler, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).
Im Versicherungsfall ermitteln und verarbeiten wir Ihre Angaben zum Leistungsfall und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie etwa von den mit der Leistungsfeststellung beauftragten Sachverständigen, von den mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser etc.) und von Auskunftspersonen (z. B. Zeugen, Behörden etc.) sowie die von uns geleisteten Zahlungen (Leistungsdaten).
Die Verwendung von personenbezogenen Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen des § 11a VersVG.
Übermittlung von nicht sensiblen Daten
Ihre von uns ermittelten und verarbeiteten Daten werden an die mit der Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Vertrages sowie der Leistungsfeststellung befassten Empfänger (z. B. Ärzte, Banken, andere Versicherer, Behörden, etc.) übermittelt, soweit dies für die ordnungsgemäße Erstellung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages sowie der Leistungsbearbeitung erforderlich ist.
Weiters benötigen unsere Mit- und Rückversicherer im In- und Ausland die erforderlichen versicherungstechnischen Angaben, wie etwa Polizzennummer, Prämie, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien zur Erstellung und Verwaltung der Mit- und Rückversicherungsverträge; soweit Rückversicherer bei der Risikobeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen und Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls die entsprechenden Daten übermitteln.
Übermittlung von Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten werden grundsätzlich nur gemäß § 11a VersVG verwendet und ohne Ihre im Einzelfall ausdrücklich erteilte Zustimmung nur an folgende Empfänger übermittelt:
Untersuchende oder behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rück- oder Mitversicherer, andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus dem Versicherungsfall mitwirken, gesetzliche oder von Ihnen hiezu bevollmächtigten Vertreter, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen oder sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und ihre Organe (z. B. Patientenanwalt) einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen.
Verwendung von Daten in konzernverbundenen Unternehmen der BAWAG P.S.K. Gruppe
Um unseren Kunden umfassende Beratungsleistungen und Betreuung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte anbieten zu können, arbeiten wir innerhalb der Unternehmensgruppe und mit Kooperationspartnern zusammen.
Gesundheitsdaten werden an konzernverbundene Unternehmen sowie Kooperationspartner der BAWAG P.S.K. Gruppe jedoch im Sinne des DSG 2000 nicht übermittelt.
Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen der BAWAG P.S.K. Gruppe sind im Internet auf der Webseite www.bawagpsk.com zu finden oder können über die Servicehotline (01/546 1674 – 000) erfragt werden.
Übermittlung an Vermittler/Berater
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes werden Sie durch Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung auch bei sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Zum Zwecke der Betreuung und Beratung erhält der Vermittler die notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Polizzennummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Sensible Daten, wie z. B. über Ihren Gesundheitszustand, werden an den Vermittler jedoch nicht übermittelt.
Die Vermittler ermitteln und verarbeiten selbst Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden und werden von uns über Änderungen dieser Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und seine besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
2. Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
In Ihrem Versicherungsantrag ist eine Zustimmungserklärung aufgenommen worden, die von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. Unter den in § 28 DSG genannten Voraussetzungen sind Sie darüber hinaus berechtigt, gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben.
Wird die Zustimmungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen bzw. verweigert oder der Datenverarbeitung widersprochen, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns in einem solchen Fall jedoch vor, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen, wenn eine automationsunterstützte Bearbeitung und Verwaltung Ihres Vertrages nicht (mehr) möglich ist.
3. Informationsverbundsystem des Versicherungsverbandes
Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung "ZIS" eingerichtet. Über dieses Informationssystem werden in der Personenversicherung (Leben, Kranken, Unfall) zum Zwecke der Antragsprüfung Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges.
4. Nichtbeantwortung von Fragen
Der Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer
Ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
und die zu versichernde Person sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die Nichtbeantwortung von Fragen kann daher die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken.
5. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
Die Ermittlung von Gesundheitsdaten bedarf nicht nur der Zustimmung gemäß DSG, sondern setzt darüber hinaus eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Entbindung von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht) voraus. In der Lebensversicherung ist daher im Antrag auch eine Entbindung von Ärzten, Krankenhäusern und von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungsträgern oder anderen Versicherungsunternehmen und Behörden von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht enthalten.
Sie sind auch diesbezüglich berechtigt, Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen; in diesem Fall müssen jedoch alle erforderlichen Auskünfte von Ihnen selbst eingeholt werden und eine Direktverrechnung mit Ärzten oder Krankenanstalten ist dann nicht mehr möglich.
6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen
Sie haben als Betroffener nach dem DSG neben dem zuvor erwähnten Widerrufs- und Widerspruchsrecht auch ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Richtigstellung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
Bitte beachten Sie auch folgende Bestimmungen: Privacy



