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Zukunftssicherung nach § 3 (1) Z 15 Lit. a EStG

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Jeder bekommt doch gerne Geschenke – und noch dazu vom Finanzamt. Investiert ein Unternehmen in die private Vorsorge seiner Mitarbeiter/innen, sind diese motivierter und der Betrieb spart zudem Steuern. Wenn ein Arbeitgeber für eine/n Mitarbeiter/in in eine Zukunftssicherung einbezahlt, sind € 25,- pro Monat steuerfrei.

Dem Unternehmen selbst kostet das nichts, in diesem Fall bezahlt der Staat.

  • keine Lohnnebenkosten – Aufwand „Brutto für Netto“
  • keine Lohnsteuer und keine KESt
 

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